Honorar & Termine.

Die Honorarverrechnung der österreichischen Rechtsanwälte erfolgt nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) bzw. nach den individuell getroffenen Honorarvereinbarungen.

Das Erstgespräch bietet die Gelegenheit die für die Bearbeitung der Angelegenheit anfallenden und die soweit vorhersehbaren Kosten zu besprechen.

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, nehmen wir Kontakt mit Ihrem Versicherer auf.

Eine Terminvereinbarung kann jedenfalls individuell über eine telefonische Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer +43 3466 42740 bzw. über die schriftliche Anfrage per E-Mail an office@veronik-primus.at erfolgen.